Küchenhilfe (m/w/d) mit Vertretungsfunktion
Umfang der Stelle
38,5 Std./W.
Zeitpunkt
ab sofort
Vergütung
nach Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen (AVB) der Orte für Kinder GmbH
So sieht Ihr neuer Arbeitsplatz aus:
Die Kita Wiesenstraße ist eine Einrichtung der Orte für Kinder GmbH, einem der größten Kita-Träger in Berlin. Unsere Kita befindet sich in fußläufiger Entfernung zu den Stationen Wedding und Humboldthain und bietet Platz für 130 Kinder.
Ihre Aufgaben:
- Sie unterstützen bei der Essens- und Getränkeversorgung.
- Küchenreinigung gehört zu Ihren täglichen Aufgaben.
- Bei der Abwesenheit des Kochs / der Köchin vertreten Sie bei Planung, Warenbestellung, Essenszubereitung, Lagerung, Reinigung etc.
- Sie sind für die Umsetzung aller für den Küchenbereich geltenden Bestimmungen und Gesetzte (HACCP, Infektionsschutzgesetz, Hygieneplan etc.) verantwortlich.
Wir freuen uns über:
- Kenntnisse im Küchen- und Wirtschaftsbereich (erforderlich)
- Masernimpfung (erforderlich)
- erweitertes Führungszeugnis & Lebensmittelkarte (erforderlich)
- Erfahrung in einer Großküche, bzw. mit Zubereitung von Kindergerichten (wünschenswert)
- gute Organisation der eigenen Arbeit und strukturiertes, ressourcenorientiertes Handeln
- gute kommunikative Fähigkeiten und Teamarbeit
- empathisches Auftreten den Mitarbeitern, Eltern und Kindern gegenüber
Wir bieten:
- breites Spektrum an Aufgaben
- professionelle Einarbeitung
- 30 Tage Urlaub und 2 arbeitsfreie Tage am 24. & 31.12.
- betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Krankenversicherung
- kostenfreie Fort- und Weiterbildungen
- kostenfreie monatliche Massagen am Arbeitsplatz
- Zuschuss zum Firmenticket für Berlin / Brandenburg oder zum Deutschlandticket
- einen sicheren Arbeitsplatz in günstiger Verkehrslage
- Die Stelle ist als Krankheitsvertretung befristet.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Senden Sie uns bitte Ihre aussagekräftigen Unterlagen per E-Mail an bewerbung@ortefuerkinder.de.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Hinweis: Nicht mehr benötigte Unterlagen werden nach zwei Monaten vernichtet. Bitte haben Sie Verständnis, dass anfallende Kosten (z. B. für Bewerbungsmappen, Rückversand der Mappen oder Fahrtkosten) nicht übernommen werden können.